Ab Juli 2021 verlangen alle europäischen Länder die Mehrwertsteuer auf den Wert der Produkte, die wir aus Tahiti versenden.
Der früher bestehende Freibetrag existiert nicht mehr: Sie müssen also die Mehrwertsteuer auf den Wert der von Ihnen bestellten Produkte zahlen, wenn die Lieferadresse in einem europäischen Land liegt.
Der Spediteur, der Ihnen das Paket zustellt, wird die Steuern von Ihnen verlangen.
Der Mehrwertsteuersatz ist in den verschiedenen europäischen Ländern unterschiedlich. Sie müssen also eine Lieferadresse auswählen, damit wir die Mehrwertsteuer berechnen können, die Sie direkt zahlen müssen.
Der Betrag der von Ihnen zu zahlenden Mehrwertsteuer wird vor dem Absenden Ihrer Bestellung unter dem an Tahiti Pack zu zahlenden Gesamtbetrag angezeigt.
Je nach Spediteur kann der Mehrwertsteuerbetrag um verschiedene Gebühren erhöht werden.
Zum Beispiel: In Frankreich ist der Transporteur, der unsere Pakete übernimmt, La Poste: Wenn Sie online auf der Website von La Poste bezahlen, berechnet Ihnen diese 2 € Gebühren, zusätzlich zur Mehrwertsteuer. Wenn Sie bei der Übergabe des Pakets bezahlen, belaufen sich die Gebühren auf 8€.
Wir bitten alle unsere europäischen Kunden, uns mitzuteilen, welcher Spediteur unsere Pakete in ihrem Land übernimmt, welche Kosten dabei anfallen und ob es eine Online-Seite gibt, auf der diese Mehrwertsteuer bezahlt werden kann.
Obwohl Tahiti und Französisch-Polynesien ein integraler Bestandteil des französischen europäischen Territoriums sind, können wir bei Ihrer Bestellung keine Mehrwertsteuer einziehen! Wahrscheinlich wurde unser winziges Gebiet bei den Entscheidungen vergessen, denn wir können die angebotenen Erleichterungen nicht in Anspruch nehmen, es sei denn, wir hätten sehr hohe Kosten, die sich auf unsere Preise auswirken würden.
Daher haben wir es vorgezogen, unsere wettbewerbsfähigen Preise beizubehalten, in der Hoffnung, dass sich diese Regelung bald ändert, damit wir die Mehrwertsteuer bei Ihrer Bestellung einziehen können.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und hoffen, einen EU-Kommissar unter unseren Kunden zu haben, der Tahiti und Französisch-Polynesien in die Liste der Länder aufnehmen wird, die für die direkte Erhebung der Mehrwertsteuer an der Quelle zugelassen sind!